Neueste Themen
» Madragon - 134. Spielvon Holgernator Mi 13 März 2024, 07:57
» Madragon - Das Geflüsterte Wort 124.-133. Spiel
von Das Phantom Sa 22 Jul 2023, 16:28
» Fabelwesen und Fluss
von Das Phantom So 16 Jul 2023, 12:08
» Trampeln
von Das Phantom So 16 Jul 2023, 12:01
» Zitate 123.Spiel
von Das Phantom Sa 08 Apr 2023, 19:03
Suchen
"Sonstige Aktionen"
2 verfasser
Seite 1 von 1
"Sonstige Aktionen"
Die Zusatzregeln enthalten folgende Bestimmung:
„Als sonstige Aktionen gelten:
- Öffnen und Schließen von Toren
- Steuern, Ankern und Entankern von Schiffen
- Ver- und Entankern von Flüssen
- Lenken von Quadrigen
- Reiten und Führen von Tieren
- Drehen von Schildkröten und Belagerungstürmen
- Wegtreten von und Herantreten an eine Schießscharte
- Leitern aufstellen
- Belagerungszustand erklären und aufheben
- Belagern
- Besitz erklären
- Selbstmord
- Festellen einer Majorität
- Einfluss auf die Ziehung der Reichsgrenze (Quelle: RSch 1)
Gelähmte und versteinerte Krieger können keine „sonstigen Aktionen“ durchführen und haben in keinem Fall irgendeinen Einfluss. (RdF1, RSchr. 2)“
Im Rahmen der Diskussion zum Thema "Steuern eines Schiffes" habe ich festgestellt, dass diese Regelung Unklarheiten aufweist. Man muss nämlich unterscheiden zwischen "Aktionen", die ein Spieler durchführt, wenn er am Zug ist und "erklärt werden" müssen und "Aktionen", die nur "festgestellt" werden. Letztere haben nämlich die Besonderheit, dass sie einen Automatismus besitzen. Z.B. Steuern von Schiffen. Ein Schiff wird von dem Spieler gesteuert, der die Majorität auf dem Schiff besitzt. Da ein Schiff auch gesteuert wird, wenn der Spieler nicht am Zug ist (sonst würde es ja treiben), geschieht dies automatisch. Im Einzelnen:
Aktionen während des Zuges:
Weitergehende Aktionen:
Ich überlege noch, inwieweit man das vielleicht klarstellend in eine kurze Regel packen sollte und auch, an welcher Stelle. Im Moment ist das im Kapitel Zauberer unter Zauber: Lähmen versteckt.
„Als sonstige Aktionen gelten:
- Öffnen und Schließen von Toren
- Steuern, Ankern und Entankern von Schiffen
- Ver- und Entankern von Flüssen
- Lenken von Quadrigen
- Reiten und Führen von Tieren
- Drehen von Schildkröten und Belagerungstürmen
- Wegtreten von und Herantreten an eine Schießscharte
- Leitern aufstellen
- Belagerungszustand erklären und aufheben
- Belagern
- Besitz erklären
- Selbstmord
- Festellen einer Majorität
- Einfluss auf die Ziehung der Reichsgrenze (Quelle: RSch 1)
Gelähmte und versteinerte Krieger können keine „sonstigen Aktionen“ durchführen und haben in keinem Fall irgendeinen Einfluss. (RdF1, RSchr. 2)“
Im Rahmen der Diskussion zum Thema "Steuern eines Schiffes" habe ich festgestellt, dass diese Regelung Unklarheiten aufweist. Man muss nämlich unterscheiden zwischen "Aktionen", die ein Spieler durchführt, wenn er am Zug ist und "erklärt werden" müssen und "Aktionen", die nur "festgestellt" werden. Letztere haben nämlich die Besonderheit, dass sie einen Automatismus besitzen. Z.B. Steuern von Schiffen. Ein Schiff wird von dem Spieler gesteuert, der die Majorität auf dem Schiff besitzt. Da ein Schiff auch gesteuert wird, wenn der Spieler nicht am Zug ist (sonst würde es ja treiben), geschieht dies automatisch. Im Einzelnen:
Aktionen während des Zuges:
- Öffnen und Schließen von Toren
- Ankern und Entankern von Schiffen, bzw. Verankern von Flößen
- Drehen von Schildkröten und Belagerungstürmen
- Leitern aufstellen
- Belagerungszustand erklären und aufheben
- Besitz erklären
- Selbstmord
Weitergehende Aktionen:
- Lenken von Quadrigen
- Reiten und Führen von Tieren
- Wegtreten von und Herantreten an eine Schießscharte
- Belagern
- Festellen einer Majorität
- Einfluss auf die Ziehung der Reichsgrenze
Ich überlege noch, inwieweit man das vielleicht klarstellend in eine kurze Regel packen sollte und auch, an welcher Stelle. Im Moment ist das im Kapitel Zauberer unter Zauber: Lähmen versteckt.
Re: "Sonstige Aktionen"
Hm. Beim Stöbern in den regeln habe ich festgestellt, dass "Pferde an den Zügel nehmen" als Bewegung zählt. Das Würde bedeuten, dass am Ende der Bewegung das Pferd nicht mehr am Zügel geführt wird, was ein bisschen mit den Regeln zu Besitz und Eroberung im Widerspruch steht.
Hier besteht Klärungsbedarf.
Hier besteht Klärungsbedarf.
Re: "Sonstige Aktionen"
Das Phantom schrieb:Hm. Beim Stöbern in den regeln habe ich festgestellt, dass "Pferde an den Zügel nehmen" als Bewegung zählt. Das Würde bedeuten, dass am Ende der Bewegung das Pferd nicht mehr am Zügel geführt wird, was ein bisschen mit den Regeln zu Besitz und Eroberung im Widerspruch steht.
Hier besteht Klärungsbedarf.
Wurde das jemals so gespielt, ich würde meinen wir haben diese Regel seit jeher
komplett ignoriert - was natürlich auf die Unkenntnis zurück zuführen ist...
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|