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Gebäude: Eigentümer- oder Besitzwechsel?
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Gebäude: Eigentümer- oder Besitzwechsel?
Hier kommt wieder ein echtes Grundsatzproblem ...
Für den Besitz- oder Eigentümerwechsel von Gebäuden existieren keine Regeln!
Für die Kontrolle von Toren reicht die Kontrolle des Kleinfeldes vor dem Innentor aus, für das Pech gießen die Kontrolle der Plattform. Vor eine Schießscharte treten kann man jederzeit. Auch für das Hinaufzeihen, Herablassen, Aufrichten oder Umwerfen einer Leiter innerhalb von Gebäuden weerden keine regeln für Eigentum, Besitz oder Kontrolle von gebäuden benötigt.
Der Zauber „Versetzen“ setzt allerdings voraus, dass man Figuren nur auf Plattformen leerer oder eigener Türme Figuren versetzen darf.
Benutzt man die Walhalla-Regeln böte sich folgender Lösungsansatz an: Gebäude wechseln innerhalb eines Spiels (= an dem Spieltag) nicht den Eigentümer oder Besitzer. Da am Ende des Spiels nur der Besitz der Handelszentren protokolliert wird und vor dem nächsten Spiel alle Gebäude neu errichtet werden, bleiben während des Spiels alle von einem Spieler errichteten Gebäude ganz einfach im Eigentum des Spielers, bis das Spiel geendet hat.
Daraus kann man schließen, dass der Besitzwechsel eines Handelszentrums keine Auswirkung auf die Kontrolle des Gebäudes hätte, in dem das Handelszentrum liegt. Angesichts der Trümmerhaufen, die am Ende eines Spieltages oftmals übrigbleiben, wäre das eine durchaus sinnvolle Regelung.
Die Position des Verteidigers wäre jedoch gestärkt, denn selbst, wenn er keine eigenen Krieger mehr einer Befestigung mehr hätte, dürfte er dennoch Krieger hinein versetzen (sofern die sonstigen Bedingungen vorlägen).
Problematischer ist die Situation bei Verwendung des EWS-Systems. Hier läge eine echte Regellücke vor, denn irgendwie müsste der Eigentümerwechsel geregelt werden. Bei einfachen Türmen auf dienr Stadt könnte man das vom Besitz des HZ's abhängig machen, aber was ist mit Gräben, Brüchen und Mauern oder Türmen ohne HZ?
Für den Besitz- oder Eigentümerwechsel von Gebäuden existieren keine Regeln!
Für die Kontrolle von Toren reicht die Kontrolle des Kleinfeldes vor dem Innentor aus, für das Pech gießen die Kontrolle der Plattform. Vor eine Schießscharte treten kann man jederzeit. Auch für das Hinaufzeihen, Herablassen, Aufrichten oder Umwerfen einer Leiter innerhalb von Gebäuden weerden keine regeln für Eigentum, Besitz oder Kontrolle von gebäuden benötigt.
Der Zauber „Versetzen“ setzt allerdings voraus, dass man Figuren nur auf Plattformen leerer oder eigener Türme Figuren versetzen darf.
Benutzt man die Walhalla-Regeln böte sich folgender Lösungsansatz an: Gebäude wechseln innerhalb eines Spiels (= an dem Spieltag) nicht den Eigentümer oder Besitzer. Da am Ende des Spiels nur der Besitz der Handelszentren protokolliert wird und vor dem nächsten Spiel alle Gebäude neu errichtet werden, bleiben während des Spiels alle von einem Spieler errichteten Gebäude ganz einfach im Eigentum des Spielers, bis das Spiel geendet hat.
Daraus kann man schließen, dass der Besitzwechsel eines Handelszentrums keine Auswirkung auf die Kontrolle des Gebäudes hätte, in dem das Handelszentrum liegt. Angesichts der Trümmerhaufen, die am Ende eines Spieltages oftmals übrigbleiben, wäre das eine durchaus sinnvolle Regelung.
Die Position des Verteidigers wäre jedoch gestärkt, denn selbst, wenn er keine eigenen Krieger mehr einer Befestigung mehr hätte, dürfte er dennoch Krieger hinein versetzen (sofern die sonstigen Bedingungen vorlägen).
Problematischer ist die Situation bei Verwendung des EWS-Systems. Hier läge eine echte Regellücke vor, denn irgendwie müsste der Eigentümerwechsel geregelt werden. Bei einfachen Türmen auf dienr Stadt könnte man das vom Besitz des HZ's abhängig machen, aber was ist mit Gräben, Brüchen und Mauern oder Türmen ohne HZ?
Re: Gebäude: Eigentümer- oder Besitzwechsel?
Wir haben uns in der Berliner Runde nach einiger Diskussion darauf geeinigt, den Zauber "Versetzen" neu zu formulieren.
Da wir bereits die Regeln für das Ersteigen von Schiffen (einschließlich leerer Schiffe) vom "Eigentümer" umgestellt haben auf "Steuermann" (d.h., es bestimmt der Spieler, der die Majorität hat), war es nur ein kleiner Schritt, es auch in diesem Fall zu tun.
Man kann jetzt auf leere Plattformen von Türmen (und leere Kleinfelder von Schiffen) Figuren versetzen, wenn der Spieler, der im Turm oder auf dem Schiff die Majorität hat, nichts dagegen einwendet (für Burgen gilt die Majorität innerhalb der Burg).
Man kann damit Figuren versetzen auf
Der Verteidiger des Turms bleibt weiterhin im Vorteil.
Die Inbesitznahme des HZ spielte und spielt weiterhin keine Rolle.
Da wir bereits die Regeln für das Ersteigen von Schiffen (einschließlich leerer Schiffe) vom "Eigentümer" umgestellt haben auf "Steuermann" (d.h., es bestimmt der Spieler, der die Majorität hat), war es nur ein kleiner Schritt, es auch in diesem Fall zu tun.
Man kann jetzt auf leere Plattformen von Türmen (und leere Kleinfelder von Schiffen) Figuren versetzen, wenn der Spieler, der im Turm oder auf dem Schiff die Majorität hat, nichts dagegen einwendet (für Burgen gilt die Majorität innerhalb der Burg).
Man kann damit Figuren versetzen auf
- leere Türme (ging bisher auch)
- Türme, in denen sich nur Geräte und/oder Tiere aufhalten (ging bisher nicht)
- Türme von Verbündeten (ging bisher nicht)
- Türme, in denen kein kein Spieler die Majorität hat (ging bisher nicht)
Der Verteidiger des Turms bleibt weiterhin im Vorteil.
Die Inbesitznahme des HZ spielte und spielt weiterhin keine Rolle.
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